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Westlausitzer Fußball Verband
Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter?
  • Doch wie alt muss ich mindestens sein?

  • Wo kann ich mich anmelden?

  • Wie umfangreich ist die Ausbildung?

Voraussetzungen, Ausbildung und wichtige Fragen
 

Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schreibt ein Mindestalter von 12 Jahren. Der WFV empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren.
Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 15 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt an 3 Ausbildungstagen. Dabei werden die zukünftigen Schiedsrichter in die Grundzüge der Fußballregeln eingeführt und auf die schriftliche Prüfung intensiv vorbereitet.

 

Prüfung: Schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (Cooper-Test 12 Minuten-Lauf).

Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten").

 

Aufstieg: Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

 

Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen fünf € (Schülerspiele), 300 € (Regionalliga), 750 € (3. Liga), 2000 € (2. Bundesliga) und 3800 € (Bundesliga). Ab der Saison 2012/2013 erhalten FIFA-Schiedsrichter der Elite-Klasse nach einem neu geschaffenen Modell einen festen Betrag in Höhe von 40.000 Euro, FIFA-Schiedsrichter und die Schiedsrichter der Bundesliga mit mehr als fünf Jahren Erfahrung 30.000 Euro. Alle anderen Bundesliga-Schiedsrichter liegen bei 20.000 Euro, in der 2. Bundesliga sind 15.000 Euro vorgesehen. Für FIFA-Assistenten sind ebenfalls 15.000 Euro eingeplant, in der Bundesliga reduziert sich der Betrag auf 10.000 Euro und in der 2. Bundesliga auf 2500 Euro.

Erste Ansprechpartner: Über den Verein vor Ort, bei der örtlichen Schiedsrichter-Gruppe, bei den zuständigen Gremien der Kreise und Bezirke, beim zuständigen DFB-Landesverband vor Ort.

Aktuelle Ausbildungstermine
finden Sie in unserem Kalender:

Werde jetzt Schiedsrichter im Westlausitzer Fußball Verband e.V.

 

Teilnehmerzahl/Ausfall
Der WFV ist berechtigt, die Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn dringende sachlich gerechtfertigte Umstände vorliegen. Die Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Im Fall der kurzfristigen Absage durch den WFV werden dem Teilnehmer die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden. Der WFV ist berechtigt, Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.

 

Rücktritt, Abmeldung, Regress
Der Teilnehmer kann kostenfrei von der Bildungsveranstaltung zurücktreten, wenn dies bis spätestens zum Anmeldeschluss schriftlich (per E-Mail) erklärt wird. Für den Rücktritt des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt behält sich der WFV vor, 50% der Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim WFV. Bei unentschuldigtem Fehlen, hat der Teilnehmer die gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen. Über abweichende Regelungen entscheidet auf Antrag der Vorstand des WFV.

 

Von einer Rücktrittszahlung wird ferner abgesehen, wenn der Teilnehmer erkrankt ist. Zum Nachweis darüber ist dem WFV eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der WFV behält sich vor, Teilnehmern die trotz Mahnung ihre Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen, die Gerichtsbarkeit einzuschalten.

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