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Westlausitzer Fußball Verband
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News (183)

  • Ansetzungen Herren-Spielbetrieb online

    Durch den Spielausschuss des WFV wurde der Männerspielbetrieb des Westlausitzer Fußballverbandes für die Saison 2024 / 2025 freigegeben. Anfragen betreff Spielbetrieb nur schriftlich per Mail an den Vorsitzenden des Spielausschusses Ingolf Horn.

  • Hallo Sportfreundinnen und Sportfreude,

    alle Vereine haben am 12.07.2024 über das DFBnet-Postfach ihres Verein eine Vorabfassung der Spielansetzungen für das Spieljahr 2024/2025 für die gemeldeten Mannschaften erhalten.   Als Stammspieltage sind, entsprechend der Bekanntmachung im Rahmenterminplan, eingearbeitet: - A-/C-Junioren:               Sonntag - B-Junioren:                    Samstag - D-Junioren (KOL)         Samstag  Abweichungen von den Stammspieltagen sind nur im Ausnahmefall mit schriftlichem Einverständnis des Gegners möglich. Diese sollten bis zum 28.07.2024 an den Verantwortlichen Spielbetrieb Nachwuchs Andreas Lischke (nicht an den Staffelleiter) per E-Mail beantragt werden.   Darüber hinaus können Abstimmungen zu einzelnen Spielterminen zwischen den Vereinen ebenfalls bis zum 28.07.2024  erfolgen. Änderungen können nur vorgenommen werden, wenn dadurch keine anderen bereits angesetzten Spiele verdrängt werden müssen.   Bitte prüft, die in den Ansetzungen hinterlegten Spielstätten. Bei Änderungen bitte ich um sofortige Rückantwort.   Bitte prüft rechtzeitig, ob alle Zugangsvoraussetzungen im DFBnet und technischen Parameter Eures Vereins sowohl im Punktspielbetrieb als auch für den Pokalspielbetrieb des WFV funktionieren.

  • Ausschreibung für dIE DFB-Ehrenamtspreise 2025

    Noch bis zum 15.07. laufen die diesjährigen Bewerbungsfristen für den DFB-Ehrenamtspreis und die DFB-Fußballhelden 2025. Mit diesen Preisen im Rahmen der DFB-Anerkennungskultur fördern der DFB und seine Landesverbände ehrenamtliches Engagement im deutschen Fußball. Für die „Fußballhelden – Aktion junges Ehrenamt“ können sich alle Engagierten unter 30 Jahren vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Für den DFB-Ehrenamtspreis können innerhalb der gleichen Frist Menschen ab 30 Jahren vorgeschlagen werden bzw. sich selbst bewerben. Eine Bewerbung ist online mit wenig Zeit über folgende Formulare möglich: Bewerbung "DFB-Ehrenamtspreis" 2025 Bewerbung "Fußballhelden – Aktion junges Ehrenamt" 2025 Jeder unserer 13 Kreisverbände zeichnet in beiden Kategorien jeweils eine Person aus. Weiterführende Informationen zu beiden Ehrenamtsförderpreisen des DFB sind hier zu finden. Quelle/Infos: dfb-ehrenamtspreis

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Termine (14)

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  • Herren - Punkt-, Pokal und Hallenspiele | Westlausitzer FV - Fußball im Landkreis Bautzen

    Punktspiele Pokalspiele Hallenmasters HERREN HERREN PUNKTSPIELE SPARKASSEN KREISOBERLIGA Saison 2024 / 2025 RICHTER-BAUELEMENTE KREISLIGA STAFFEL 1 Saison 2024 / 2025 RICHTER-BAUELEMENTE KREISLIGA STAFFEL 2 Saison 2024 / 2025 HEITECH.NET KREISKLASSE STAFFEL 1 Saison 2024 / 2025 HEITECH.NET KREISKLASSE STAFFEL 2 Saison 2024 / 2025 HEITECH.NET KREISKLASSE STAFFEL 3 Saison 2024 / 2025 Pokal HERREN POKALSPIELE SPARKASSEN KREISPOKAL ... in Bearbeitung Halle HERREN HALLENMASTERS EWAG KAMENZ HALLENMASTERS ... in Bearbeitung

  • Qualifizierung - Fortbildung | Westlausitzer FV - Fußball im Landkreis Bautzen

    FORTBILDUNG LIZENZ • Allgemein • Ausbildung • Fortbildung • Ansprechpartner • Termine WFV • Termine SFV Trainer Fortbildung im WFV Fortbildungen beziehen sich immer auf eine bereits vorhandene Lizenz und sind Grundlage für deren Verlängerung. Im Verbandsgebiet des WFV betrifft das die Inhaber der B-Lizenz und C-Lizenz. Die Themen und Inhalte der Fortbildungen werden durch den Ausschuss für Qualifizierung und Vereinsberatung vorgegeben. Bei jeder Maßnahme erhalten die Trainer theoretische und praktische Anleitungen für ihre tägliche Arbeit. ​ Jeder Trainer muss sich selbstständig um die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bemühen. ​ Lizenzverlängerung Eine DFB-Trainer-Lizenz ist mit Datum des Erwerbs für drei Jahre bis zum 31.12. des betreffenden Jahres gültig (gemäß UEFA-Trainer-Konvention). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt die Lizenz. Für eine Verlängerung um weitere drei Kalenderjahre hat der Lizenzinhaber, unabhängig vom Alter, einen Umfang von mindestens 20 Lerneinheiten (LE) innerhalb anerkannter Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Wird die Verlängerung nicht fristgerecht, aber noch innerhalb des vorgesehenen Verlängerungszeitraumes von drei Jahren beantragt, wird die Lizenz nur für den dann noch verbleibenden Verlängerungszeitraum ausgestellt. Für die Verlängerung ist die doppelte Verlängerungsgebühr zu zahlen. Beispiel 1: Gültigkeit bis 31.12.2016, Antrag auf Verlängerung 2017, dann neue Gültigkeit bis 31.12.2019 Beispiel 2: Gültigkeit bis 31.12.2016, Antrag auf Verlängerung 2018, dann neue Gültigkeit bis 31.12.2019 Für die Verlängerung wird ein formloses Schreiben an den Sächsischen Fußball-Verband, zu Händen Peter Hauser, PF 251461, 04351 Leipzig, gesendet. Diesem liegen der Lizenzausweis (im Original) und die Fortbildungsnachweise (20 LE) im Original bei. In der Regel wird die Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen vorgenommen. Es wird ein neuer Ausweis ausgestellt, eine Rechnung erstellt und an den Absender zurückgesendet. Anerkannte Fortbildungsmaßnahmen Zentrale Fortbildung (20 LE) - 2x jährlich (z.B. in Leipzig) Dezentrale Fortbildung (20 LE) - derzeit nicht im WFV angeboten Tag der Fortbildung (4 LE) - planmäßig 2x pro Jahr innerhalb des WFV Kurzschulungen (4 LE) - planmäßig 2x pro Jahr innerhalb des WFV - ACHTUNG - nur folgende Kurzschulungen werden als Fortbildungsmaßnahme für Lizenzinhaber anerkannt: KS 05 Mannschaftsführung KS 06 Kinder stark machen KS 07 Bleib im Spiel KS 10 Integration im Fußballverein KS 12 Futsal DFB Infoabende an Talentestützpunkten (2 LE) - planmäßig 6x pro Jahr (2x Kamenz, 2x Hoyerswerda, 2x Bautzen) Sonstige Veranstaltungen zu aktuellen Themen werden gesondert ausgeschrieben Informationen über geplante Fortbildungsmaßnahmen. Der WFV informiert die Vereine durch Anschreiben und Veröffentlichungen auf der Website über geplante Fortbildungsmaßnahmen. Wir empfehlen dennoch allen Trainern die Anmeldung am Qualifizierungs-Newsletter des WFV. Über dieses Medium informiert der WFV die Trainerinnen und Trainer ausschließlich über geplante Fortbildungen zum Lizenerhalt innerhalb des Verbandsgebiets. ​

  • Werde Schiedsrichter | Westlausitzer FV - Fußball im Landkreis Bautzen

    WERDE SCHIEDSRICHTER SchiRI • Allgemein • Werde Schiri • Ansprechpartner • Download Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? ​ Doch wie alt muss ich mindestens sein? Wo kann ich mich anmelden? Wie umfangreich ist die Ausbildung? ​ Voraussetzungen, Ausbildung und wichtige Fragen Mindestalter: Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schreibt ein Mindestalter von 12 Jahren. Der WFV empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren. Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein (u.a. damit Versicherungsschutz besteht), Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 15 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt an 3 Ausbildungstagen. Dabei werden die zukünftigen Schiedsrichter in die Grundzüge der Fußballregeln eingeführt und auf die schriftliche Prüfung intensiv vorbereitet. Prüfung: Schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (Cooper-Test 12 Minuten-Lauf). Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgt in der Anfangsphase möglichst Betreuung durch erfahrene Kollegen ("Paten"). Aufstieg: Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt. Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen zwischen fünf € (Schülerspiele), 300 € (Regionalliga), 750 € (3. Liga), 2000 € (2. Bundesliga) und 3800 € (Bundesliga). Ab der Saison 2012/2013 erhalten FIFA-Schiedsrichter der Elite-Klasse nach einem neu geschaffenen Modell einen festen Betrag in Höhe von 40.000 Euro, FIFA-Schiedsrichter und die Schiedsrichter der Bundesliga mit mehr als fünf Jahren Erfahrung 30.000 Euro. Alle anderen Bundesliga-Schiedsrichter liegen bei 20.000 Euro, in der 2. Bundesliga sind 15.000 Euro vorgesehen. Für FIFA-Assistenten sind ebenfalls 15.000 Euro eingeplant, in der Bundesliga reduziert sich der Betrag auf 10.000 Euro und in der 2. Bundesliga auf 2500 Euro. Erste Ansprechpartner: Über den Verein vor Ort, bei der örtlichen Schiedsrichter-Gruppe, bei den zuständigen Gremien der Kreise und Bezirke, beim zuständigen DFB-Landesverband vor Ort. ​ ​ Aktuelle Ausbildungstermine finden Sie in unserem Kalender: ​ mehr anzeigen Teilnehmerzahl/Ausfall Der WFV ist berechtigt, die Bildungsveranstaltung abzusagen, wenn dringende sachlich gerechtfertigte Umstände vorliegen. Die Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Im Fall der kurzfristigen Absage durch den WFV werden dem Teilnehmer die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers können nicht berücksichtigt werden. Der WFV ist berechtigt, Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Rücktritt, Abmeldung, Regress Der Teilnehmer kann kostenfrei von der Bildungsveranstaltung zurücktreten, wenn dies bis spätestens zum Anmeldeschluss schriftlich (per E-Mail) erklärt wird. Für den Rücktritt des Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt behält sich der WFV vor, 50% der Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim WFV. Bei unentschuldigtem Fehlen, hat der Teilnehmer die gesamten Lehrgangsgebühren zu zahlen. Über abweichende Regelungen entscheidet auf Antrag der Vorstand des WFV. Von einer Rücktrittszahlung wird ferner abgesehen, wenn der Teilnehmer erkrankt ist. Zum Nachweis darüber ist dem WFV eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der WFV behält sich vor, Teilnehmern die trotz Mahnung ihre Teilnahme- bzw. Rücktrittsgebühr nicht bezahlen, die Gerichtsbarkeit einzuschalten. ​

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