Hinweise zum Spielereinsatz in Freundschaftsspielen
Aufgrund aktueller Hinweise und Rückfragen verweisen wir nochmals auf die Mitteilung der SFV-Passstelle. Der Einsatz jeglicher Spieler in Freundschaftsspielen ist nur mit gültiger Spielgenehmigung des SFV möglich. Diese erhält der Spieler nur nach einem beantragten oder vollzogenen Vereinswechsel oder nach Beantragung einer Gastspielgenehmigung bei der SFV-Passstelle. Alle anderen Einsätze von Spielern sind unberechtigt und ziehen sportrechtliche Konsequenzen nach sich. Falls ein Spieler sich nicht auf der Spielberechtigungsliste des elektronischen Spielberichtes befindet, muss man davon ausgehen, dass keine Spielberechtigung vorliegt. Es gibt nur sehr seltene Einzelfälle, in denen ein Spieler mit einer ausgedruckten Gastspielgenehmigung nicht im Online-Spielbericht zu finden ist (abgemeldete Vertragsspieler oder ausländische Gastspieler).